Schulprogramm - ASF-GRUNDSCHULE-SPREMBERG

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Schulprogramm


ASF- GRUNDSCHULE MIT HORT „LAUSITZER HAUS DES LERNENS“
gesundheitsbetonte offene Ganztagsgrundschule

Schulprogramm
(K U R Z F A S S U N G)

Empfohlen durch die AG Schulprogrammgestaltung am: 09. Juni 2009
Beschlossen in der Lehrerkonferenz am: 07. Juli 2009
Beschlossen in der Schulkonferenz am: 08. Februar 2010
1. Leitbild und besondere pädagogisch Inhalte unserer Einrichtung
Wir sind eine Grundschule mit Hort in Trägerschaft des Albert-Schweitzer Familienwerkes.
Brandenburg e.V. (ASF). Die Philosophie und Ethik Albert Schweitzers ist Maßstab für unser
tägliches Handeln. Der Sinngehalt seines Ausspruchs „ Ehrfurcht vor dem Leben“ drückt die
humanistische Grundeinstellung aus, der wir uns verpflichtet fühlen. Basierend auf dem
Genehmigungskonzept des Lausitzer Haus des Lernens aus dem Jahre 2005 gelten für uns
folgende pädagogische Leitprinzipien:
1.1 Wir sind eine Grundschule mit einem besonderen pädagogischen Konzept
Wir sind eine Schule, die Schülerinnen und Schüler ihren Fähigkeiten entsprechend fördert
und mit dieser Förderung bereits in der Vorschulphase beginnen kann. In diesem
Zusammenhang ist die Verzahnung von Elementar- und Primarbereich als staatlich
genehmigtes besonderes pädagogisches Konzept für unsere Schule zentral: „Durch
gemeinsame Unterrichtssequenzen der Kinder im Vorschulalter und den Schülern der
Jahrgangstufe 1 der Grundschule in einem Umfang von wöchentlich zwei
Unterrichtssequenzen soll eine gegenseitige qualitative Stärkung der Erziehungs- und
Bildungsarbeit erreicht werden.“ (Genehmigungsbescheid durch das Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 03.Juni 2005).
Bei den Kindern, die am Vorschulunterricht teilnehmen können deshalb bereits in der
Vorschulphase Fähigkeiten, Begabungen, Talente sowie Förderbedarf erkannt und
frühzeitig mit der individuellen Förderung begonnen werden. Dabei unterstützen uns bei
Bedarf Fachkräfte des ASF.
1.2 weitere pädagogische Besonderheiten unserer Einrichtung
Weitere pädagogische Besonderheiten an unserer Grundschule sind gekennzeichnet
durch
- die aktive Einbindung der Eltern, z.B. über Elternverträge, Gremien, Arbeitsgemeinschaften
wie AG Schulprogramm und AG Förderkreis,
- regelmäßige Fortbildungsangebote für die Eltern z.B. über die Sozialakademie des ASF
-Begegnungssprache Englisch ab Klasse 1
-schuleigene Angebote von Fächern und Übungsstunden zusätzlich zur Brandenburger
Stundentafel:
wöchentlich 1 Fachstunde „Sozialpraktisches Lernen“ (SPL) Klasse 1-4
wöchentlich 1 Übungsstunde „Wir lernen lernen“ (WILL) Klasse 1-6
- die strukturell verknüpfte Zusammenarbeit von Grundschule und Hort in eigener
Trägerschaft
- die regelmäßige Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachkräften und Einrichtungen
des ASF (z.B. Psychologen, Diplom-Sozialpädagogen, ErzieherInnen u.s.w.)
- die enge Kooperation mit Lehrkräften des Gymnasiums und der Oberschule in Spremberg
in allen Klassenstufen und besonders in den Klassenstufen 5 und 6 bei der Erteilung von
Fachunterrichtsstunden zur Sicherung eines erfolgreichen Übergangs der Schüler in
weiterführende Schulen.
- wöchentliche Angebote von Entspannungskursen für die Schülerinnen und Schüler
- Pausenversorgung mit Getränken, Obst u.s.w.
1.3 Wir sind eine staatlich genehmigte offene Ganztagsschule mit Hort.
Die Ganztagsschule soll ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie, Bildung und
Beschäftigung sein. Mit staatlichem Bescheid vom 03. November 2008 sind wir eine
Ganztagsgrundschule in offener Form. (Grundschule und Hort und ergänzende Angebote).
Die Zusammenarbeit von Schule und Hort wird im Rahmen eines abgestimmten Lern – und
Freizeitangebotes für die Kinder realisiert. Durch die Verzahnung von Unterricht und
außerschulischen Bildungs- und Freizeitangeboten verbessern sich die Möglichkeiten für
eine individuelle Förderung, um auf die unterschiedlichen Stärken, Interessen und
Voraussetzungen der einzelnen Kinder optimaler eingehen zu können.
1.4 Wir sind eine vom Land Brandenburg zertifizierte gesundheitsbetonte
Grundschule
Seit Januar 2009 sind wir eine vom OPUS- Netzwerk des Landes Brandenburg zertifizierte
„Gesunde Schule“. Mit der Profilierung zur gesundheitsbetonten Schule zielen wir auf eine
Gesundheitserziehung ab, die Schule als komplexes biopsychosoziales System begreift.
Gesundheit wird hier im Sinne der OTTAWA-Charta als Zusammenspiel biologischen,
psychischen und sozialen Wohlbefindens gesehen. Wir gehen davon aus, dass sich
Gesundheitsförderung, Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit und familiäres Umfeld
wechselseitig beeinflussen und bedingen. Förderung der Gesundheit verlangt sowohl die
individuelle Entwicklung und Förderung entsprechender Kompetenzen als auch die
Gestaltung entsprechender Lebens-, Lern- und Arbeitsbedingungen.
1.5 Grundpositionen zur individuellen Förderung
Unsere Grundschule mit Hort „Lausitzer Haus des Lernens“ stellt sich dem Anspruch, die
Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren unterschiedlichen Möglichkeiten zu fördern.
Dabei gehen wir davon aus, dass
- jedes Kind über unterschiedliche Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen verfügt, Stärken
und Schwächen aufweist, die ein kindgerechtes, individuell ausgerichtetes, vielfältiges
pädagogisches Handeln erfordern („Pädagogik der Vielfalt“)
- Schule, Hort, Elternhaus, Lehrkräfte und Erzieherinnen gemeinsam die Verantwortung für
die Entwicklung und individuelle Förderung des Kindes tragen:
Die Lehrkräfte
- beobachten zielgerichtet unterschiedliche Fähigkeiten
- führen Gespräche über die Entwicklung der Kinder und mögliche Fördermaßnahmen
mit den Eltern
- organisieren Fördermaßnahmen innerhalb des Unterrichts
- beziehen weitere Fachkräfte des Vereins (Beratung u.s.w.) aktiv ein
- bieten regelmäßige Elternsprechstunden an
Die Erzieherinnen
- stellen besondere Stärken, Neigungen und Interessen der Kinder fest
- tauschen sich darüber mit den Eltern aus
- ergänzen und verstärken schulische Fördermaßnahmen in hortspezifischen Formen
Die Eltern
- nehmen ihr Kind in häuslicher Umgebung wahr und erkennen Stärken und
Schwächen
- bieten entwicklungsanregende familiäre Bedingungen
- halten engen Kontakt mit der Klassenlehrerin, den Fachlehrern und den
Erzieherinnen
- erbitten gegebenenfalls Unterstützung bei weiteren Fachkräften des ASF
Die weiteren Fachkräfte des Trägers
- unterstützen bei Anforderung die Lehrkräfte, Erzieherinnen und Eltern bei der
Diagnostizierung und Förderung der Schülerinnen und Schüler und unterbreiten
spezifische Angebote
Unsere Schule entwickelt gemeinsam mit Eltern, mit dem Hort, sowie mit weiterem
Fachpersonal des ASF e. V. ein komplexes Fördernetzwerk, das sich auf das
Zusammenspiel und die Synergieeffekte von innerer und äußerer Differenzierung, von
schulischen und außerschulischen Maßnahmen, von Kooperation der Lehrkräfte mit
Erzieherinnen, Eltern und weiteren Fachleuten stützt.)
Genannte Grundpositionen und Besonderheiten unserer Schule mit den entsprechenden
materiell -sächlichen und personellen Ressourcen bieten einen Rahmen für eine wirksame
Individuelle Förderung von Kindern, die die Anforderungen des Rahmenplans der
Grundschule unter den Bedingungen des üblichen Klassenunterrichts bewältigen können.
Unterstützend wird dabei temporär sonderpädagogische Beratung und Begleitung durch
unsere Schule durchgeführt. Unsere Schule verfügt über eine angestellte ausgebildete
Sonderpädagogin. Zusätzlich sind Sonderpädagogen als Honorarkräfte eingesetzt.
Spezifische Ressourcen für eine dauerhafte erfolgreiche Unterrichtung von Kindern mit
einem erheblichen sonderpädagogischen Förderbedarf stehen dagegen nur begrenzt zur
Verfügung, so dass deren Beschulung dort erfolgen sollte, wo durch die staatlichen Stellen
entsprechende sonderpädagogische Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
(Der Inhalt aller nachfolgend angeführten Kapitelüberschriften ist in der Langfassung
des Schulprogramm nachlesbar)
2. Inhalte unserer offenen Ganztagsgrundschule mit Hort
2.1 Kooperation von Schule und Hort
2.2 gemeinsame Ziele von Schule und Hort
2.4 Arbeitsgemeinschaften (Stand Mai 2009)
2.5 Tagesrhythmus der Einrichtung
2.6 Hausordnung (Anlage 4)
3. Inhalte unserer gesundheitsbetonten Grundschule
3.1 Bereiche der Gesundheitsförderung
3.2. Schwerpunkte der Gesundheitsförderung in den Klassenstufen
3.3 Entspannung
3.4 gesundes Pausenfrühstück
4.
Zur didaktisch-methodisch differenzierten Lernorganisation:
unser Konzept der individuellen Förderung
Das Konzept, dass als Anlage 1 Bestandteil des Schulprogramms ist, regelt die Grundsätze
individueller Förderung an unserer Grundschule und beschreibt dazu ein Netzwerk von
Maßnahmen und personellen Bedingungen. Nachfolgend werden die einzelnen Kapitel des
Konzepts (entsprechend der Nummerierung im Konzept zur individuellen Förderung)
benannt:
(2) Was wollen wir erkennen (pädagogisch diagnostische Maßnahmen)
(2.1) Bereiche, die dafür relevant sind:
(2.2) Methoden und Formen des Erkennens:
(2.2.1) Verhaltens- und Leistungsbeobachtung bereits in der Vorschulphase
(2.2.2) Analyse von Tätigkeits -und Arbeitsergebnissen als informelle
Leistungsdokumentation
(2.2.3) förderdiagnostische Lernbeobachtung als Form der Lernfähigkeitsdiagnostik
(2.2.4) ergänzende Intelligenztests, Schulleistungstests und Kreativitätstests
(2.2.5) sonderpädagogische Hilfen /individuelle Lernhilfen
(2.2.6) Schülerleistungsmessungen
(2.2.7). Zusammenarbeit mit und Einsatz von Lehrkräften der Sekundarstufe I und der
Sekundarstufe II in der fünften und sechsten Klasse
(2.2.8) strukturelle Zusammenarbeit mit dem Hort in eigener Trägerschaft und im gleichen
Gebäude
(3.) Maßnahmen zur individuellen Förderung
(3.1) Aktive Zusammenarbeit mit den Eltern
(3.2) Vorschulunterricht
(3.3) Individualisierte Lernangebote durch Binnendifferenzierung, z.B.
(3.4) Schullaufbahnbeschleunigung ( Akzeleration )
(3.5) Anreicherung des allgemeinen Bildungsangebotes mit vertiefenden und erweiternd
ergänzenden Aufgaben ( Enrichment )
(3.6) zeitweiliges Auflösen der Jahrgangsklasse
(3.7) Fach: sozialpraktische Lernen (SPL)
(3.8) Übungsstunde: Wir lernen lernen (WILLL)
(3.9) Lernwerkstatt zum Selbstlernen
(3.10) Spezialisten für individuelle Lernhilfe (Sonderpädagogen)
(3.11) Einsatz von Lehrkräften der Sekundarstufe I und II
(3.12) Förderung außerhalb des Unterrichts
(3.13) schulische und außerschulische Wettbewerbe
(3.14) strukturelle Verbindung von Schule und Hort
(3.15) Einbeziehung von weiteren Fachkräften des ASF
(3.16) Bildungskooperation mit Gymnasium und Oberschule Spremberg
(3.17) Kooperation mit Partnern aus der Wirtschaft
(3.18) Interne Evaluationen von Grundschule und Hort
(3.19) Fortbildungen
(3.20) Mitgliedschaft im Netzwerk Begabung Land Brandenburg
4.1 Blockunterricht
4.2 Fach: sozialpraktisches Lernen (SPL)
4.3 Übungsstunde: Wir lernen lernen (WILL)
5. Räumlichkeiten - Ausstattung der Einrichtung
Das Gebäude unserer Schule wurde im Jahr 2008 grundlegend saniert und barrierefrei
ausgebaut. Folgende Räumlichkeiten stehen uns zur Verfügung (stand Juni 2009):
Keller
- Archiv der Stadt
- Lager
- Hausmeister-Raum ASF
- Dusche/WC Personal ASF
- Raum für Entspannungskurse (ASF)
Erdgeschoss
- Mehrzweckraum einschließlich Essenausgabe
- Kinderküche
- Fachraum Wirtschaft-Arbeitslehre-Technik (WAT) und Vorbereitungsraum
- Fachraum Kunst
- WC Jungen und Mädchen
- Behindertentoilette / Fahrstuhl
Erste Etage
- Sekretariat
- Raum Schulleiter/in
- Lehrerzimmer
- Vorschulraum und Schlafraum
- Klassenzimmer Klasse 1 und Hortraum
- Klassenzimmer Klasse 2 und Hortraum
Zweite Etage
- Klassenraum Klasse 3 und Hortraum
- Klassenraum Klasse 4 und Hortraum
- Ganztagsraum
- Raum Hortleiter
- Raum Erzieherinnen
- WC Jungen und Mädchen
Dritte Etage
- Konferenzraum
- Fachraum Musik / Chor
- Bibliothek für Schülerinnen und Schüler
- Fachraum Informatik /Naturwissenschaften
- Lehrmittelraum
- Klassenzimmer Klasse 5
Anlage 1: Konzept zur individuellen Förderung
Anlage 2: Fachstunde: „Sozialpraktisches Lernen“ (SPL)
Anlage 3: Übungsstunde: „Wir lernen lernen“ (WILL)
Anlage 4: Hausordnung der Einrichtung
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Anlage 1 Das Konzept zur individuellen Förderung ist in der Langfassung
des Schulprogramm nachlesbar.
Anlage 2 Fachstunde
Sozialpraktisches Lernen (SPL)
Seit dem Schuljahr 2009/2010 wird dieses Fach an unserer Grundschule zusätzlich zur
Stundentafel des Landes Brandenburg für eine Stunde wöchentlich in den Klassen 1 bis
4
angeboten. Im Gesamtprozess des sozialen Lernens unserer Schülerinnen und Schüler
setzt das Sozialpraktische Lernen einen besonderen Akzent, indem es als „Brücke“ zwischen
den im Unterricht vermittelten und angeeigneten Kenntnissen sowie Fertigkeiten und ihrer
Erprobung und Anwendung in der gesellschaftlich- sozialen Praxis b.z.w. in praxisähnlichen
Situationen dient. Durch gezieltes Üben und Anwenden sollen Persönlichkeitsqualitäten und
Handlungskompetenzen wirksamer als bisher entwickelt und gefestigt werden wie z.B.
- Hilfsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit
- Selbstbeherrschung und Selbstbehauptung
- Soziale Sensibilität
- Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit
- Toleranz und Höflichkeit (weitere Angaben vgl. Anlage 2)
An der ASF Grundschule existiert dazu ein schulinterner Rahmenlehrplan für die
Klassen 1-4.
Anlage 3
Übungsstunde: Wir lernen lernen (WILL)
Seit dem Schuljahr 2009/2010 wird dieses Fach an unserer Grundschule zusätzlich zur
Stundentafel des Landes Brandenburg für eine Stunde wöchentlich in den Klassen 1 bis
6
angeboten. Die Schülerinnen und Schüler werden hier von den betreuenden Lehrern und
wenn notwendig auch von Sonderpädagogen durch gruppenorientierte und individuelle
Lernunterstützung gefördert und beim Lernhandeln fachlich unterstützt. Insgesamt geht es
darum, innerhalb einer extra dafür im Stundenplan vorgesehenen Übungsstunde unter
Lernbedingungen das Lernen zu lernen, um hier erworbene Strategien und Techniken des
Lernens dann auf den gesamten Lernprozess in den verschiedenen Fächern anwenden zu
können .
An der ASF-Grundschule existiert dazu ein schulinterner Rahmenlehrplan für die
Klassen 1-6.
Anlage 4 (im Langkonzept des Schulprogramm vollständig nachlesbar)

Hausordnung der ASF Grundschule mit Hort
„Lausitzer Haus des Lernens“
In unserer Schule kommen viele verschiedene Menschen zusammen. Sie ist ein
Lebensort, an dem Lehrer, Schüler und Eltern eng zusammen arbeiten. Hier
wollen wir gemeinsam lernen. Der Schulalltag soll uns Freude bereiten.
Die Ordnung der Schule regelt das Zusammenleben von Erwachsenen und Kindern
unserer Schule. Sie soll dazu beitragen, dass sich alle wohl fühlen und niemand
zu Schaden kommt. Dies kann nur gelingen, wenn alle die Regeln einhalten.

  • Ich möchte gern zur Schule gehen und mich wohl fühlen.


  • Ich bin freundlich und  rücksichtsvoll anderen

  • gegenüber, im Unterricht, in den Pausen, auf dem Schulhof.


  • Ich möchte eine Schule ohne Gewalt.


  • Ich dulde keine Gewalt. Ich  sage „Stopp“. Ich greife ein.

  • Ich höre auf das Stopp anderer.


  • Ich möchte vor Verletzungen geschützt werden.


  • Ich verletze niemanden mit  Worten und Taten.


  • Ich beachte die Anweisungen aller Lehrkräfte und Erzieher.


  • Ich nehme keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule.


  • Ich möchte in der Schule lernen.


  • Ich störe niemanden beim Lernen.


  • Ich möchte, dass mein Eigentum geachtet wird.


  • Ich beschädige oder entwende kein fremdes Eigentum.


  • Ich möchte eine umweltgerechte Schule.


  • Ich verhalte mich  Umweltbewusst und halte meine Schule sauber.


Ich bin dafür mitverantwortlich, dass andere und ich gern zur
Schule gehen.

Wir wollen ein geordnetes Schulleben
I Allgemein gültige Regeln
II. Verhalten auf dem Schulgelände
III. Verhalten in den Klassenräumen/Fachräumen
Wir wollen eine saubere und ordentliche Schule
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Langkonzept
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