Schulgeldordnung - ASF-GRUNDSCHULE-SPREMBERG

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Schulgeldordnung

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Schulgeldordnung

Grundlage:

Die Höhe des zu zahlenden Schulgeldes richtet sich
nach dem Jahresbruttoeinkommen der Sorgeberechtigten
und beträgt 2,5% (geteilt durch 12).


1. Höhe de der monatlichen Schulgeldzahlung:

Mindestgebühr: 40 EURO
Höchstgebühr: 120 EURO

2. Häufigkeit der Zahlung:

Das Schulgeld ist nur elfmal im Jahr zu zahlen.
Der Monat August ist schulgeldfrei.


3. Geschwisterkinder:

Für Geschwisterkinder werden prinzipiell nur 50 Prozent
der Gebühren erhoben.





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