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Schulgeldordnung
Grundlage:
Die Höhe des zu zahlenden Schulgeldes richtet sich
nach dem Jahresbruttoeinkommen der Sorgeberechtigten
und beträgt 2,5% (geteilt durch 12).
1. Höhe de der monatlichen Schulgeldzahlung:
Mindestgebühr: 40 EURO
Höchstgebühr: 120 EURO
2. Häufigkeit der Zahlung:
Das Schulgeld ist nur elfmal im Jahr zu zahlen.
Der Monat August ist schulgeldfrei.
3. Geschwisterkinder:
Für Geschwisterkinder werden prinzipiell nur 50 Prozent
der Gebühren erhoben.
