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GRUNDSCHULE MIT HORT „LAUSITZER HAUS DES LERNENS“
Empfohlen in der AG Schulprogrammgestaltung
Beschlossen in der Lehrerkonferenz am 26.08.2008
Beschlossen in der Schulkonferenz am 03.12.2008
Konzept zur individuellen Förderung
als Bestandteil des Schulprogramms
(ENTWURF August 2008)
1.Was wir wollen: (Genehmigungsbescheid, Leitbild, Profilbildung, Konzept zur individuellen Förderung)
Basierend auf dem Genehmigungsbescheid des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) vom Mai 2005 für unsere Grundschule „Lausitzer Haus des Lernens“, die Bezeichnung „staatlich genehmigte Ersatzschule“ führen zu können und dem Beschluss der Schulkonferenz vom 01. April 2008 zur Profilbildung gute „Gesunde Schule“ gelten folgende Prämissen:
Leitbild ist eine Schule, die Schülerinnen und Schüler ihren Fähigkeiten entsprechend fördert und mit dieser Förderung bereits in der Vorschulphase beginnt. In diesem Zusammenhang ist die Verzahnung von Elementar- und Primarbereich als staatlich genehmigtes besonderes pädagogisches Konzept der Schule besonders wichtig: „Durch gemeinsame Unterrichtssequenzen der Kinder im Vorschulalter und den Schülern der Jahrgangstufe 1 der Grundschule in einem Umfang von zwei Unterrichtssequenzen je Woche soll eine gegenseitige qualitative Stärkung der Erziehungs- und Bildungsarbeit erreicht werden.“ (Genehmigungsbescheid MBJS vom 03.Juni 2005).
Bei den Kindern können deshalb bereits in der Vorschulphase Fähigkeiten, Begabungen, Talente sowie Förderbedarf erkannt werden, um frühzeitig mit der individuellen Förderung zu beginnen. Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit und Gesundheitszustand beeinflussen sich wechselseitig. Gesundheit wird hier im Sinne der OTTAWA-Charta als komplexer Prozess biologischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens gesehen. Auch die Lernleistungen sind letztlich das Ergebnis des Zusammenwirkens biologischer, psychischer und sozialer Faktoren. Die Profilierung zur guten Gesunden Schule konkretisiert das Leitbild und das besondere pädagogische Konzept durch den Bezug auf die weitere Implementierung von entwicklungsfördernden Rahmenbedingungen der Einrichtung, um Fähigkeiten, Begabungen und Talente der Kinder optimal im Verbund mit pädagogischen, heilpädagogischen, sozialpädagogischen und psychologischen Fachkräften des Vereins zu fördern. Mit der Profilierung zur guten Gesunden Schule werden entwicklungsfördernde Rahmenbedingungen in folgenden Bereichen geschaffen:
- Schulbedingungen und -verhältnisse
- Gesundheitskompetenzen
- Schulkultur und Schulklima
- Unterricht und Schulleben
- Qualitätsmanagement /Evaluationen
- Professionalität /Fortbildungen
Ausgehend vom Inhalt des staatlichen Genehmigungsbescheides, des Leitbildes und der Profilbildung regelt das vorliegende Konzept Grundsätze der individuellen Förderung in der Grundschule „Lausitzer Haus des Lernens“ als Bestandteil des Schulprogramms und beschreibt ein Netzwerk von Maßnahmen und personellen Bedingungen.
2. Wovon wir ausgehen: (Grundpositionen unserer Arbeit)
Unsere Grundschule mit Hort „Lausitzer Haus des Lernens“ stellt sich dem Anspruch, die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren unterschiedlichen Möglichkeiten zu fördern.
Dabei gehen wir davon aus, dass
- Schule und Elternhaus gemeinsam die Verantwortung für die Entwicklung und Förderung der Kinder tragen
- jedes Kind über unterschiedliche Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen verfügt, Stärken und Schwächen aufweist, die ein kindgerechtes, individuell ausgerichtetes, vielfältiges pädagogisches Handeln erfordern („Pädagogik der Vielfalt“)
- schulische Förderung sowohl den Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Entwicklungsrückständen als auch die Unterstützung von Kindern mit besonderen Fähigkeiten und Begabungen im Blickfeld haben muss
- wir als schulische Einrichtung das pädagogisch wahrnehmbare (schulische) Leisten und Verhalten von Kindern im Mittelpunkt unserer diagnostischen und fördernden Aktivitäten sehen (Priorität von pädagogischer Diagnostik und Förderung unter Einbeziehung und Nutzung psychologischer und sozialpädagogischer Dienstleitungen)
- Begabung bzw. Intelligenz jeweils nur ein Potential darstellt, das allein kein Garant für schulischen Erfolg ist und zu seiner Erschließung neben personalen Faktoren wie Fleiß, Ausdauer, Konzentration ein entwicklungsanregendes und -förderndes Umfeld (Familie, Kita, Schule, Hort, Freizeitangebote u.a.)bedarf
- sich besondere Fähigkeiten und Begabungen in allen Bereichen des Denkens und Handelns von Schülerinnen und Schülern niederschlagen können, so u.a. als intellektuelle, sprachliche, naturwissenschaftlich-technische, soziale, sportlich-motorische oder künstlerisch-musische Leistungen
- Entwicklungsrückstände und besondere Fähigkeiten und Begabungen – vor allem aber der sich daraus ergebende Förderbedarf – so früh wie möglich mit pädagogischer Sensibilität und der Unterstützung von Eltern und Erzieherinnen sowie gegebenenfalls unter Einbeziehung von weiterem Fachpersonal erkannt, festgestellt und bei der Förderung berücksichtigt werden müssen
- unsere Schule gemeinsam mit Eltern, mit dem Hort, mit Freizeitinstitutionen sowie mit weiterem Fachpersonal des ASF e. V. ein komplexes Fördernetzwerk entwickelt, das sich auf das Zusammenspiel und die Synergieeffekte von innerer und äußerer Differenzierung, von schulischen und außerschulischen Maßnahmen, von Kooperation der Lehrkräfte mit Erzieherinnen, Eltern und weiteren Fachleuten stützt
Die Besonderheiten individueller Förderung an unserer Grundschule sind vor allem gekennzeichnet durch
a) die aktive Einbindung der Eltern, z.B. über Elternverträge, Gremien, AGs ( vgl.3.2, 4.1 )
b) die Möglichkeit individueller Förderung unter schulischem Aspekt bereits in der Vorschulphase innerhalb der wöchentlichen zweistündigen Unterrichtssequenzen von Vorschulkindern und Kindern der jeweiligen ersten Klasse ( vgl.3.2.1, 4.2 )
c) die strukturell verknüpfte Zusammenarbeit von Grundschule und Hort in eigener Trägerschaft ( vgl.3.2.8 4.12)
d) die regelmäßige Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachkräften und Einrichtungen des ASF ( vgl. 4.14, 5.2 )
e) die enge Kooperation mit Lehrkräften des Gymnasiums und der Oberschule in Spremberg in allen Klassenstufen und besonders in den Klassenstufen 5 und 6 (vgl.3.2.7, 4.9)
In folgendem können die Überschriften der Bestandteile des Konzeptes eingesehen werden. Die ausführliche Fassung können Sie als pdf-Datei öffnen)
3. Was wollen wir erkennen (pädagogisch diagnostische Maßnahmen)
3.1 Bereiche, die dafür relevant sind:
3.2 Methoden und Formen des Erkennens:
3.2.1 Verhaltens- und Leistungsbeobachtung bereits in der Vorschulphase
3.2.2 Analyse von Tätigkeits -und Arbeitsergebnissen als informelle Leistungsdokumentation
3.2.3 förderdiagnostische Lernbeobachtung als Form der Lernfähigkeitsdiagnostik
3.2.4 ergänzende Intelligenztests, Schulleistungstests und Kreativitätstests
3.2.5 sonderpädagogische Hilfen /individuelle Lernhilfen
3.2.6 Schülerleistungsmessungen
3.2.7. Zusammenarbeit mit Lehrkräften der Sekundarstufe II in der fünften und sechsten Klasse
3.2.8 strukturelle Zusammenarbeit mit dem Hort in eigener Trägerschaft und im gleichen Gebäude
4. Maßnahmen zur individuellen Förderung
4.1 Aktive Zusammenarbeit mit den Eltern
4.2 Vorschulunterricht
4.3 Individualisierte Lernangebote durch Binnendifferenzierung, z.B.
4.4 Schullaufbahnbeschleunigung ( Akzeleration )
4.5 Anreicherung des allgemeinen Bildungsangebotes mit vertiefenden und erweiternd ergänzenden Aufgaben ( Enrichment )
4.6 zeitweiliges Auflösen der Jahrgangsklasse
4.7 Lernwerkstatt zum Selbstlernen
4.8. Spezialisten für individuelle Lernhilfe (Sonderpädagogen)
4.9 Einsatz von Lehrkräften der Sekundarstufe II
4.10 Förderung außerhalb des Unterrichts
4.11 schulische und außerschulische Wettbewerbe
4.12 strukturelle Verbindung von Schule und Hort
Einbeziehung von weiteren Fachkräften des ASF
4.15 Bildungskooperation mit Gymnasium und Oberschule Spremberg
4.16 Kooperation mit Partnern aus der Wirtschaft
4.17 Interne Evaluationen von Grundschule und Hort
4.18 Fortbildungen
4.19 Mitgliedschaft im Netzwerk Begabung Land Brandenburg
5. Personelle Bedingungen
5.1. Lehrkräfte, Erzieher, Spezialisten für individuelle Lernhilfe (Sonderpädagogen) sonstiges pädagogisches Personal
5.2 Einbindung von weiterem Fach- und Beratungspersonal des Trägers ASF
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Langkonzept
zur individuellen
Förderung