Anerkennung - ASF-GRUNDSCHULE-SPREMBERG

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Anerkennung

Gesamteinrichtung




Auf der Grundlage des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBI. I S. 78), zuletzt geändert durch Artikel 8 des
Gesetzes vom 7. Juli 2009( GVBI I. S .262, 269) wird der in Trägerschaft des Vereins
Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. betriebenen Ersatzschule "Grundschule Lausitzer Haus des Lernens in Spremberg" -genehmigte Ersatzschule- mit Wirkung zum 1. Juni 2011 die Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule
verliehen.




 
 
 
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